Selbstdeklaration

Aufgrund der Verkehrszulassungsverordnung, VZV Art. 5a ff benötigen die Ärzte und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, eine entsprechende Anerkennung. Diese Anerkennung erhalten die Ärzte und Psychologen, wenn sie die nötige Fortbildung absolviert haben. Sie möchten Ihren Fortbildungsstand erfahren?

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